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Übergangsfrist für elektronische Registrierkassen zum 1. Januar 2017 abgelaufen!

Vor Hinzuschätzungen des Finanzamts bei Bareinnahmen schützen jetzt nur noch eine revisionssichere Registrierkasse oder eine ordnungsgemäß geführte offene Ladenkasse. Ein Schreibtisch nebst PC und Telefon machen ohne ein entsprechendes Umfeld keinen betrieblichen Arbeitsplatz aus, so das Finanzgericht Rheinland-Pfalz. Ein häusliches Arbeitszimmer ist deshalb anzuerkennen. Außerdem: Die Kosten der häuslichen Pflege auch durch nicht besonders ausgebildetes Personal wirken als außergewöhnliche Belastungen und als haushaltsnahe Dienstleistungen steuermindernd.

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Ärgerliche Kleinigkeiten – Kürzungen bei den Krankenkassenbeiträgen

Wenn die erklärten Basiskrankenversicherungsbeiträge, die als Sonderausgaben in der Einkommensteuer-Erklärung abziehbar sind, vom Finanzamt gekürzt werden, dann ist das ärgerlich. Fasst man nach, werden von den Krankenkassen und den Finanzämtern Gründe für diese Kürzungen genannt. Allerdings erkennen weder die Finanzgerichte noch der Bundesfinanzhof diese Gründe an.

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Neuregelung der Erbschaftsteuer beschlossen

Stifte und Buch

Nach langem Ringen hat nun auch der Bundesrat am 14. Oktober 2016 dem Ergebnis des Vermittlungsausschusses zur Reform der Erbschaft- und Schenkungsteuer zugestimmt. Wegen eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts tritt das Gesetz nun überwiegend rückwirkend zum 1. Juli 2016 in Kraft. Nicht immer enthält eine Rechnung alle gesetzlich vorgeschriebenen Angaben. Bisher hat die Finanzverwaltung eine rückwirkende Rechnungsberichtigung abgelehnt und regelmäßig Nachzahlungszinsen von 6 % pro Jahr gefordert. Dieser Vorgehensweise hat der Europäische Gerichtshof jetzt eine Absage erteilt.

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Mietspiegel als Schätzungsgrundlage für Mieterhöhungen geeignet!

Bei Mieterhöhungen und für die Höhe der Werbungskosten bei der Vermietung kann es wichtig sein, die ortsübliche Miete zu kennen. Dafür kann ein Mietspiegel hilfreich sein, so der BFH und das Landgericht Berlin. Vorsicht außerdem bei Gutschriften! Für unrichtig ausgewiesene Umsatzsteuer haftet das leistende Unternehmen, auch wenn die Gutschriften von Dritten erstellt wurden.

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Unglaubliche Steuerwelt

Können Sie sich vorstellen, dass ein Finanzamt Steuervorauszahlungen nicht annimmt und sogar gezahlte Beträge zurücküberweist? Wussten Sie außerdem, dass die Finanzverwaltung mit Nachdruck die digitale Übermittlung von Steuererklärungen und Bilanzen fordert, selbst aber E-Mails meidet?

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Das Finanzgericht Hamburg mag keine Imbissbetriebe!

Zur Neuaufteilung der Umsätze mit 7 und 19 % reichten wenige Tage der Beobachtung eines Betriebsprüfers, um die Richtigkeit jahrelanger Aufzeichnungen zu erschüttern. Außerdem dürfen Feststellungen zu Umsätzen nur eines Jahres als Schätzungsgrundlage für alle noch offenen Jahre herangezogen werden. – Äußerst wichtig sind die Unterschiede zwischen der einfachen Berichtigung einer Steuererklärung und einer Selbstanzeige, dazu ein aktuelles Schreiben des BMF.

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