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Kleine Erleichterungen durch das Bürokratieabbaugesetz

Überschaubare Erleichterungen gewährt uns die scheidende Bundesregierung durch die Anhebung der Grenze für Kleinbetragsrechnungen rückwirkend ab 1. Januar 2017 auf € 250,00 (bisher € 150,00) und der Obergrenze für GWG ab 1. Januar 2018 auf netto € 800,00 (bisher € 410,00). Der Höchstbetrag für ein häusliches Arbeitszimmer beträgt € 1.250,00, auch wenn das Arbeitszimmer für mehrere Einkunftsarten genutzt wird, so der Bundesfinanzhof. Entsprechendes gilt auch, wenn der Steuerpflichtige über mehrere Arbeitszimmer in unterschiedlichen Wohnungen verfügt.

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Schätzungen durch das Finanzamt

Werden Steuererklärungen nicht oder nur unvollständig abgegeben, hat das Finanzamt das Recht, die Besteuerungsgrundlagen nach § 162 der Abgabenordnung zu schätzen. Dabei muss es sich allerdings an gewisse Regeln halten.

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Auch nach 20 Jahren droht die Steuerfalle!

Zwanzig Jahre hat sich das Finanzamt die Verluste eines selbständigen Erfinders angesehen und diese vorläufig veranlagt. Aufgrund der dauerhaften Verluste hält das Finanzgericht Nürnberg nun einen Totalgewinn nicht mehr für erzielbar. Außerdem fehle es an nachhaltigen Vermarktungsmöglichkeiten für die speziellen Hochtechnologieerfindungen. Nun werden die Verluste rückwirkend aberkannt. Eine finanzielle Katastrophe für den Steuerbürger. Zugunsten aller Arbeitnehmer in der Lebensmittelproduktion (und in anderen Hygienebereichen) hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass die Zeiten für das An- und Ausziehen spezieller Arbeitskleidung und der Weg von dort bis zum Arbeitsplatz bereits als Arbeitszeit gelten und zu vergüten sind.

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Häusliches Arbeitszimmer (Teil 2) – Positive Entwicklungen

Zum häuslichen Arbeitszimmer gibt es aktuelle Urteile, die bei den Finanzämtern wenig Freude auslösen. Die Gerichte haben den Werbungskostenhöchstbetrag verdoppelt, bei Bereitschaftsdienst ein Arbeitszimmer als notwendig angesehen und festgestellt, dass nicht jeder betriebliche Arbeitsplatz eines Unternehmers ausreichend gegen unbefugte Blicke abgeschirmt.

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Bei befristeten Arbeitsverträgen ist immer die Schriftform einzuhalten!

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Die gesetzlich vorgeschriebene Schriftform bei befristeten Arbeitsverträgen dient der Information und dem Schutz des Arbeitnehmers. Diesen Schutz kann ein schriftlicher Vertrag nicht entfalten, wenn er dem Arbeitnehmer erst Tage nach Beginn seiner Tätigkeit ausgehändigt wird. Außerdem können unter bestimmten Bedingungen Preisvorteile, die ein Arbeitnehmer von Dritten erhält (beispielsweise von einem Geschäftspartner seines Arbeitgebers), zu steuerpflichtigem Arbeitslohn führen.

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Update zum häuslichen Arbeitszimmer

Zum häuslichen Arbeitszimmer, dessen Kosten steuerlich von vielen Arbeitnehmern und auch von Unternehmern geltend gemacht werden können, gibt es einige interessente neue Urteile der Finanzgerichte. Dieser Beitrag erläutert, welche Gestaltungsmöglichkeiten lieber ausgelassen werden sollten.

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