Wenn die erklärten Basiskrankenversicherungsbeiträge, die als Sonderausgaben in der Einkommensteuer-Erklärung abziehbar sind, vom Finanzamt gekürzt werden, dann ist das ärgerlich. Fasst man nach, werden von den Krankenkassen und den Finanzämtern Gründe für diese Kürzungen genannt. Allerdings erkennen weder die Finanzgerichte noch der Bundesfinanzhof diese Gründe an.

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