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Bestehende Freistellungsaufträge ohne steuerliche Identifikationsnummer

Bestehende Freistellungsaufträge ohne steuerliche Identifikationsnummer (IdNr) verlieren ab 1. Januar 2016 ihre Gültigkeit. Deshalb sollte geprüft werden, ob diese IdNr schon bei Erteilung der Freistellungsaufträge erfasst worden ist.
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Finanzämter – Sehr unterschiedliche Bearbeitungsdauer

Sicher kennen Sie das Problem. Die Steuererklärung wird beim zuständigen Finanzamt eingereicht und der Bescheid lässt dann auf sich warten. Nach einer vom Bund der Steuerzahler aktuell veröffentlichten Untersuchung fällt diese Wartezeit je nach Bundesland sehr unterschiedlich aus.
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Materielle Unrichtigkeit der Buchführung bei nur geringen Mängeln

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Ist eine Buchführung formell ordnungsgemäß oder hat sie nur ganz geringfügige formelle Mängel, kann der Nachweis der materiellen Unrichtigkeit nicht allein auf Grund des Zeitreihenvergleichs geführt werden.
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Laufende Verfahren vor Steuergerichten beachten

Von der Steuererklärung abweichende Steuerfestsetzungen können auf Fehlern im Steuerbescheid oder auf unterschiedlichen Rechtsauffassungen beruhen. Auffallend ist, dass die Finanzverwaltung immer häufiger aktuelle Steuerrechtsprechung ignoriert.
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