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Zusammenveranlagung trotz Getrenntleben – ist das möglich?

Leben Ehepartner räumlich getrennt, war nach Auffassung der Finanzverwaltung bisher steuerlich nur die Einzelveranlagung möglich. Nun hat das Finanzgericht Münster entschieden, dass unter bestimmten Bedingungen trotz langjähriger Trennung ein Zusammenveranlagung weiterhin zulässig ist.

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Darlehen unter Angehörigen und häusliches Arbeitszimmer

Darlehen unter Angehörigen werden von der Finanzverwaltung generell kritisch betrachtet. Das Finanzgericht Münster hat nun bei einem unverzinslichen Angehörigendarlehen eine Abzinsungspflicht im Jahresabschluss des Darlehensempfängers verneint. Zum häuslichen Arbeitszimmer ergehen Urteile des Bundesfinanzhofs im Wochentakt: Wird ein Arbeitszimmer von zwei Steuerpflichtigen gemeinsam genutzt, kann jeder für sich den Höchstbetrag von € 1.250,00 in Anspruch nehmen.

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Steuerlast von 50 % bei Singles?

Nach Zeitungsmeldungen soll aufgrund einer OECD-Studie aus April 2017 jeder zweiten Euro vom Bruttoeinkommen eines Singles an das Finanzamt gehen. Genauer betrachtet, relativiert sich dieser Wert allerdings erheblich.

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Weiterhin Ablehnung eines gemischt genutzten Arbeitszimmers

Zum häuslichen Arbeitszimmer gibt es einen aktuellen Beschluss des BFH. Die Kosten eines Raumes, der mit Büromöbeln und Küchenzeile ausgestattet ist, können nicht steuermindernd berücksichtigt werden.

Außerdem stellt eine Prämie, die ein Arbeitnehmer für einen Verbesserungsvorschlag erhält und deren Höhe sich aus der Kostenersparnis eines bestimmten zukünftigen Zeitraums bemisst, keine Zusammenballung von Einkünften dar. Die Prämie ist deshalb nicht tarifbegünstigt.

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