Zwanzig Jahre hat sich das Finanzamt die Verluste eines selbständigen Erfinders angesehen und diese vorläufig veranlagt. Aufgrund der dauerhaften Verluste hält das Finanzgericht Nürnberg nun einen Totalgewinn nicht mehr für erzielbar. Außerdem fehle es an nachhaltigen Vermarktungsmöglichkeiten für die speziellen Hochtechnologieerfindungen. Nun werden die Verluste rückwirkend aberkannt. Eine finanzielle Katastrophe für den Steuerbürger. Zugunsten aller Arbeitnehmer in der Lebensmittelproduktion (und in anderen Hygienebereichen) hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass die Zeiten für das An- und Ausziehen spezieller Arbeitskleidung und der Weg von dort bis zum Arbeitsplatz bereits als Arbeitszeit gelten und zu vergüten sind.

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