Existenzgruender

Besondere Beratung

Wussten Sie, dass wir zusätzlich einige interessante Sonderbereiche der steuerlichen Beratung abdecken? Dazu zählen:

  • Existenzgründung
  • Übertragung von Unternehmensanteilen
  • Schenkung- und Erbschaftsteuer
  • erneuerbare Energien
  • Vereinssteuerrecht

Im Lebenszyklus eines Unternehmens gibt es einige besonders wichtige Abschnitte, in denen steuerliche Sonderregelungen zu beachten sind. In der Gründungsphase müssen gesellschaftsrechtliche und steuerliche Weichen gestellt werden. Spürbare Umsatzsteigerungen oder Umsatzreduzierungen werden von uns begleitet. Bei Anteilsübertragungen oder Unternehmensverkäufen gilt es, steuerliche Freibeträge und Ausnahmetatbestände zu nutzen, um vom Erlös dieser Transaktionen einen möglichst großen Anteil dem Unternehmer zu erhalten.

Immer wieder gibt es unternehmerische Entscheidungen, bei denen die Erbschaft- und Schenkungsteuer oder die Grunderwerbsteuer zu berücksichtigen sind. Auch mit den steuerlichen Problemen der erneuerbaren Energien (Photovoltaik, Blockheizkraftwerke, Biogasanlagen) kennen wir uns aus. Wir stehen Ihnen zur Seite, um auch in diesen Sonderbereichen des Steuerrechts optimale Ergebnisse zu erreichen.

Außerdem sind wir stolz darauf, einige bekannte und alteingesessene Vereine aus den Landkreisen Rotenburg (Wümme) und Stade zu betreuen und in den Besonderheiten des Vereinssteuerrechts zu beraten.