Thomas Feld
Dipl.-Kaufmann
Bankkaufmann
Landwirtschaftliche Buchstelle

Bestehende Freistellungsaufträge ohne steuerliche Identifikationsnummer (IdNr) verlieren ab 1. Januar 2016 ihre Gültigkeit. Deshalb sollte geprüft werden, ob diese IdNr schon bei Erteilung der Freistellungsaufträge erfasst worden ist.
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