Darlehen unter Angehörigen werden von der Finanzverwaltung generell kritisch betrachtet. Das Finanzgericht Münster hat nun bei einem unverzinslichen Angehörigendarlehen eine Abzinsungspflicht im Jahresabschluss des Darlehensempfängers verneint. Zum häuslichen Arbeitszimmer ergehen Urteile des Bundesfinanzhofs im Wochentakt: Wird ein Arbeitszimmer von zwei Steuerpflichtigen gemeinsam genutzt, kann jeder für sich den Höchstbetrag von € 1.250,00 in Anspruch nehmen.

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