Zur Neuaufteilung der Umsätze mit 7 und 19 % reichten wenige Tage der Beobachtung eines Betriebsprüfers, um die Richtigkeit jahrelanger Aufzeichnungen zu erschüttern. Außerdem dürfen Feststellungen zu Umsätzen nur eines Jahres als Schätzungsgrundlage für alle noch offenen Jahre herangezogen werden. – Äußerst wichtig sind die Unterschiede zwischen der einfachen Berichtigung einer Steuererklärung und einer Selbstanzeige, dazu ein aktuelles Schreiben des BMF.

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