Es soll tatsächlich noch Schüler geben, die in den Ferien arbeiten. Wenn sich so ein rares Exemplar bei Ihnen bewirbt, sollten Sie wissen, unter welchen Voraussetzungen Ferienjobs sozialversicherungsfrei sind. – Überraschung durch den Bundesfinanzhof: Auch bei langfristig unbebauten Grundstücken ist nun ein Werbungskostenabzug möglich.

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