Thomas Feld
Dipl.-Kaufmann
Bankkaufmann
Landwirtschaftliche Buchstelle
Dezember 2017
In mehrerer Urteilen hat der Bundesfinanzhof den Anwendungsbereich des § 35 a des Einkommensteuerrechts auch auf Leistungen außerhalb des eigenen Grundstücks erweitert. Voraussetzung bleibt, dass diese Leistungen in unmittelbarem räumlichen Zusammenhang mit dem Grundstück erbracht werden und mindestens eine Grundstücksgrenze berühren.