Überschaubare Erleichterungen gewährt uns die scheidende Bundesregierung durch die Anhebung der Grenze für Kleinbetragsrechnungen rückwirkend ab 1. Januar 2017 auf € 250,00 (bisher € 150,00) und der Obergrenze für GWG ab 1. Januar 2018 auf netto € 800,00 (bisher € 410,00). Der Höchstbetrag für ein häusliches Arbeitszimmer beträgt € 1.250,00, auch wenn das Arbeitszimmer für mehrere Einkunftsarten genutzt wird, so der Bundesfinanzhof. Entsprechendes gilt auch, wenn der Steuerpflichtige über mehrere Arbeitszimmer in unterschiedlichen Wohnungen verfügt.

Weiterlesen im [Blitzlicht]