Bei Mieterhöhungen und für die Höhe der Werbungskosten bei der Vermietung kann es wichtig sein, die ortsübliche Miete zu kennen. Dafür kann ein Mietspiegel hilfreich sein, so der BFH und das Landgericht Berlin. Vorsicht außerdem bei Gutschriften! Für unrichtig ausgewiesene Umsatzsteuer haftet das leistende Unternehmen, auch wenn die Gutschriften von Dritten erstellt wurden.

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