Thomas Feld
Dipl.-Kaufmann
Bankkaufmann
Landwirtschaftliche Buchstelle
Das Mutterschutzgesetz wurde zum 1. Januar 2018 geändert, um Beschäftigungsverbote möglichst zu verhindern. Sanierungsgewinne bei
Unternehmen sollen weiterhin steuerbegünstigt behandelt werden. Deshalb hat der Gesetzgeber einen neuen § 3a EStG eingeführt. Außerdem gilt ab Oktober 2017 für alle Kapital- und Personengesellschaften das sog. Transparenzregister, das ab dem 27. Dezember 2017 zur Einsicht freigeschaltet ist.