März/April 2018

Durch die Abgeltungssteuer auf Kapitalvermögen werden nicht nur Zinsen sondern auch Wertzuwächse und Kursgewinne von Wertpapieren besteuert. Deshalb sind auch Verluste bei privaten Darlehensforderungen steuerlich zu berücksichtigen, hat aktuell der Bundesfinanzhof entschieden.

 

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