Durch die Erhöhung des Mindestlohns ab Januar 2017 auf € 8,84 müssen evtl. Anstellungsverträge – besonders für Aushilfen – angepasst werden. Endlich liegen die Änderungen des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes vor und außerdem verlängern sich die Abgabefristen für Steuererklärungen – allerdings erst ab 2019.

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