Gebäude sind das Thema einiger aktueller Urteile des Bundesfinanzhofs. So liegt kein Gestaltungsmissbrauch vor, wenn ein
studierendes Kind für die Dauer des Studiums ein Nießbrauchsrecht an einem von der Mutter vermieteten Grundstück erhält. Die Kosten für den behindertengerechten Umbau eines Hauses können als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden. Allerdings wurde eine Verteilung der Umbaukosten auf mehrere Jahre nicht zugelassen.

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