Mit seinem Urteil vom 10. April 2018 hat das Bundesverfassungsgericht die Grundsteuer für die Zukunft für verfassungswidrig erklärt. Das Gesetz und insbesondere die als Bemessungsgrundlage dienenden Einheitswerte sind deshalb vom Gesetzgeber innerhalb einer kurzen Frist grundlegend zu reformieren.

 

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