Thomas Feld
Dipl.-Kaufmann
Bankkaufmann
Landwirtschaftliche Buchstelle
Zum häuslichen Arbeitszimmer gibt es einen aktuellen Beschluss des BFH. Die Kosten eines Raumes, der mit Büromöbeln und Küchenzeile ausgestattet ist, können nicht steuermindernd berücksichtigt werden.
Außerdem stellt eine Prämie, die ein Arbeitnehmer für einen Verbesserungsvorschlag erhält und deren Höhe sich aus der Kostenersparnis eines bestimmten zukünftigen Zeitraums bemisst, keine Zusammenballung von Einkünften dar. Die Prämie ist deshalb nicht tarifbegünstigt.