Teilen sich Eheleute ein Arbeitszimmer, werden Werbungskosten oder ein evtl. Höchstbetrag nur einmal gewährt und sind aufzuteilen. Außerdem: Die Angst vor Ausspähung ist kein Grund, die elektronische Übermittlung der Einkommensteuer-Erklärung an das Finanzamt zu verweigern.

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