Aktuelles

Archiv

Dienstwagennutzung durch Arbeitnehmer und Schenkungen von Gesellschaftern an nahestehende Personen

Das Finanzgericht Hamburg hat entschieden, dass die Privatnutzung eines Dienstwagens für alle Arbeitnehmer gleich zu behandeln ist. Auch für Gesellschafter-Geschäftsführer gilt, dass der geldwerte Vorteil nur nach der 1 %-Regelung oder nach der Fahrtenbuchmethode zu ermitteln ist. Sorgt ein Gesellschafter eine GmbH dafür, das an eine ihm nahestehende Person  überhöhte Entgelte gezahlte werden, liegt zwischen der GmbH und dem Gesellschafter eine verdeckte Gewinnausschüttung vor, so der BFH. Zwischen dem Gesellschafter und der nahestehenden Person demgegenüber kann es sich steuerlich um ein Schenkung handeln.

 

Weiterlesen im [Blitzlicht]

Umsatzsteuer und der 31. Mai : Alle Jahre wieder!

Bei Gegenständen, die nur teilweise unternehmerisch genutzt werden, stehen dem Unternehmer im Anschaffungsjahr unterschiedliche Zuordnungswahlrechte zu. Wichtig ist, dass der Unternehmer seine Entscheidung dem Finanzamt spätestens bis zum 31. Mai des Folgejahres mitteilt, da ansonsten ein Vorsteuerabzug vollständig ausgeschlossen ist.

 

Weiterlesen im [Blitzlicht]

Nachlasskosten der Erben

In mehreren Urteilen haben Finanzgerichte aktuell zu Kosten Stellung genommen, die noch durch den Erblasser veranlasst waren. Einkommensteuer-Vorauszahlungen und auch die Einkommensteuer des Todesjahres können als Nachlassverbindlichkeiten berücksichtigt werden. Den Ansatz von bereits vor dem Erbfall entstandenen Gebäudeschäden sowie von auf mehrere Jahre verteilten Erhaltungsaufwendungen bei privater Vermietung haben die Gerichte abgelehnt.

Weiterlesen im [Blitzlicht]

Sanierungsgewinne und Transparenzregister

Das Mutterschutzgesetz wurde zum 1. Januar 2018 geändert, um Beschäftigungsverbote möglichst zu verhindern. Sanierungsgewinne bei
Unternehmen sollen weiterhin steuerbegünstigt behandelt werden. Deshalb hat der Gesetzgeber einen neuen § 3a EStG eingeführt. Außerdem gilt ab Oktober 2017 für alle Kapital- und Personengesellschaften das sog. Transparenzregister, das ab dem 27. Dezember 2017 zur Einsicht freigeschaltet ist.

Weiterlesen im [Blitzlicht]